Intransparenz bei Abplanung der Gewerbe-Voruntersuchungen

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Da die Darmstädter Stadtregierung uns auch acht Monate nach der Entscheidung zur Abplanung – die wir sehr begrüßen – im Unklaren über die genauen Gründe lässt, haben wir eine parlamentarische Anfrage mit 27 Fragepunkten diesbezüglich gestellt und folgende Pressemitteilung herausgegeben, die auch vom Echo aufgegriffen wurde.

Im September 2022 verkündeten Oberbürgermeister Partsch und Planungsdezernent Kolmer auf einer spontan einberufenen Pressekonferenz, dass die umstrittenen Voruntersuchungen zu einer möglichen Gewerbeentwicklung in Arheilgen-West und Wixhausen-Ost beendet werden sollen. Im Dezember 2022 fasste dann die Stadtverordnetenversammlung den entsprechenden Beschluss. Die SPD-Fraktion hatte sich früh gegen die Pläne einer großen Gewerbeentwicklung im Darmstädter Norden positioniert und begrüßt das vorzeitige Ende der Pläne. Schon in der Stavo-Debatte am 13.12.22 hatte die SPD aber kritisiert, dass die bis dato vorliegenden Untersuchungsergebnisse nicht zugänglich gemacht wurden. Denn wie genau es zum Meinungsumschwung der Koalition kam, ist letztlich bis heute unklar. Und auch acht Monate nach Verkündung der Entscheidung sind Gutachten und Untersuchungsergebnisse noch immer unter Verschluss.

„Weder die Öffentlichkeit, noch die Stadtverordnetenversammlung können nachvollziehen, auf welcher Entscheidungsgrundlage Grüne, CDU und Volt im Magistrat die Abplanung der Gewerbeentwicklung in Arheilgen-West und Wixhausen-Ost getroffen haben. Diese Intransparenz ist nicht hinnehmbar und entspricht auch keiner guten politischen Praxis“, erklärt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD, Tim Sackreuther.

„Wir fordern Klarheit darüber, welche Informationen dem Magistrat zum Zeitpunkt der Entscheidung vorlagen und wieso diese der Öffentlichkeit bis heute nicht zugänglich sind. Da der Magistrat unter Führung von Jochen Partsch bis zum heutigen Tage nicht zu einer Offenlegung bereit ist, begreifen wir es als unsere Pflicht, dies nun auf parlamentarischem Wege einzufordern“, so Sackreuther weiter.

Zentral ist dabei insbesondere der Bearbeitungs- und Untersuchungsstand der Gutachten zum 06. September 2022, als die Entscheidung durch Jochen Partsch und Michael Kolmer verkündet wurde. Auch ob und inwiefern seitdem weiter an den Gutachten gearbeitet wurde, ist unklar.

Solange keine Transparenz hergestellt wird, ist nicht klar, ob die Entscheidung tatsächlich auf Basis neuer Erkenntnisse erfolgte, oder ein Dreivierteljahr vor der Oberbürgermeisterwahl nicht vielmehr Ergebnis einer politischen Neubewertung war. Im Sommer 2022 hatte sich über bürgerschaftliches Engagement und eine Petition in Arheilgen und Wixhausen massiver Widerstand gegen die Pläne formiert und – was weiten Teilen der Öffentlichkeit nicht bekannt ist: Eine erforderliche Mehrheit in der Regionalversammlung für eine große Gewerbeentwicklung im Darmstädter Norden schien mehr als fraglich.

Phil Lehmann, umweltpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, ergänzt: „Es besteht auch ein großes Interesse daran zu wissen, welche wichtigen Erkenntnisse sich aus den ökologischen Gutachten für die Gesamtstadt ableiten lassen. Es reicht nicht, dass Stadtrat Kolmer dies seit acht Monaten nur andeutet.“ Lehmann mahnt an, dass aus Erkenntnissen im besten Fall auch Konsequenzen für den Darmstädter Norden folgen. „Ausgehend von den Untersuchungsergebnissen müssen die Flächen und der Wert ihrer aktuellen Nutzungen in Zukunft besonders geschützt und gefördert werden“, so der Stadtverordnete.

Die SPD-Fraktion hat dementsprechend Anfang Juni eine Große Anfrage eingereicht, die insgesamt 27 Fragen mit Unterfragen umfasst. Sackreuther erklärt dazu: „Jede dieser Fragen hätte eigentlich spätestens in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 13.12.22 beantwortet sein müssen. Schon zum damaligen Zeitpunkt wurde das Anrecht der Stadtverordneten auf Information massiv missachtet. Die Fülle an Unklarheiten, die bis heute bestehen, verdeutlicht wie intransparent hier beraten und entschieden wurde. Öffentlichkeit und Stadtverordnetenversammlung haben ein Interesse daran, eine solche Entscheidung vollständig nachvollziehen zu können – das gilt ganz besonders, wenn sie aus guten Gründen und auf Basis neuer Erkenntnisse erfolgt ist.“

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