Infos zu Drohnenflügen

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Diese Seite ist für Flugplatzbetreiber, Ordnungsbehörden und andere zuständige Stellen gedacht, um Informationen über meine Drohnenflüge abzurufen.

  • Drohne DJI Mini 2
    • Gewicht < 250 g
    • Kennzeichen DEUzau8s1a6nnufk
    • Das Modell besitzt keine eigene EU-Klassifizierung und fällt damit in die Klasse C0
  • Flughöhe bis zu 120 Meter, falls nicht anders angegeben
  • Betrieb in der offenen Kategorie, Unterkategorie A1

Ich bin auch wähend des Fluges mobil unter 0151 / 172 499 73 und via Mail unter pl@linux.com erreichbar.

Als Anhänge finden Sie im Folgenden den Nachweis für Fernpiloten (für die Kategorien A1 und A3, gültig bis 22.01.2029), sowie meinen Versicherungsschein der Allianz (auf Seite 2 die Vertragsdauer bis 2025, auf Seite 3 die Mitversicherung von Drohnen).

Regelungen der LuftVO, die ich selbstverständlich beachte:

  • Ich überfliege keine Menschenansammlungen
  • Ich halte mindestens 100 Meter Abstand – oder mindestens 10 Meter Abstand unter Beachtung der 1:1-Regel – zu Bundesfernstraßen, Bundeswasserstraßen und Bahnanlagen
  • Ich fliege mit einer Flughöhe von mindestens 100 Meter über Wohngebäude, insofern es für einen berechtigten Betriebszwecks erforderlich und die Route alternativlos ist
  • Ich halte mindestens 1.500 Meter Abstand zu Flugplätzen, insofern ich vorab keine Erlaubnis des Betreibers eingeholt habe
  • Alle weiteren Abstandsregelungen nach § 21h LuftVO